Atemschutzüberwachung
Einleitung
Die Anforderungen an das Einsatzpersonal sind durch zunehmende Bedrohungen im Einsatzgeschehen in den letzten Jahren deutlich gewachsen. Die Technik und Ausrüstung muß sich dieser Entwicklung kontinuierlich anpassen. Aber modernes Material und Gerät allein reicht hier nicht aus. Auch die Einsatztaktik sollte einem ständigen Anpassungsprozeß unterworfen werden. So ist die Verwendung von Atemschutzgeräten im heutigen Einsatzalltag nicht mehr wegzudenken. Sie bieten umfassenden Schutz. Dadurch kann man in verqualmte Bereiche und damit sehr nah ans eigentliche Brandgeschehen vordringen. Dies ermöglicht einen gezielten Löschangriffe bei geringem Wasserverbrauch. Gleichzeitig hat sich aber die Erkenntnis durchgesetzt, dass diese Schutzmaßnahme, durch ein Gerät, allein nicht ausreicht. Eine taktische Maßnahme ist erforderlich: Eine Atemschutzüberwachung.
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Notwendigkeit
Die Notwendigkeit einer Atemschutzüberwachung ergibt sich aus der besonderen Gefahr für den eingesetzten Trupp, die im Grunde bei jedem Einsatz besteht. Diese Gefahr liegt in der schlechten Sicht in Kombination mit der direkten Gefahr des Schadensereignisses begründet. Diese direkten Gefahren können Feuer, Explosion, Einsturz, etc. sein. Aber auch die Größe der Einsatzstelle und eine daraus resultierende Unübersichtlichkeit erhöhen das Risiko, daß der eingesetzte Trupp von Einsatzleitung oder Rettungstrupps unbemerkt in Gefahrensituationen gerät.
Der grundlegende Gedanke hierbei ist die Sicherung des Lebens des Einsatzpersonals. Aus diesem Grund legt die FwDV 7 fest (§ 7.1.7): "An umfangreichen Einsatzstellen muß eine Registrierung der Atemschutztrupss und eine Zeitkontrolle durchgeführt werden".
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mögliche Verantwortlichkeiten
Aus dieser Überlegung heraus muß die Atemschutzüberwachung einheitlich, konsequent und verantwortlich durchgeführt werden. Bei der Frage nach der Verantwortlichkeit für diese Atemschutzüberwachung und der Durchführung ergeben sich mehrere denkbare Zuständigkeiten:
  • Selbstkontrolle
  • Truppführer
  • Einheitsführer
  • eingeteilter Registrierer
  • Atemschutzverantwortlicher
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mögliche Durchführung
Auch in der Art und Weise der Durchführung ergeben sich mehrere Gesichtspunkte. Was und wie soll eigentlich kontrolliert werden, um das Überschreiten einer Gefahrenschwelle festzustellen?
  • Selbstkontrolle (Druck, Zeit)
  • Vorgehen gemäß FwDV 7 (zu zweit - einer kontrolliert den anderen)
  • mündliche Ab- und Anmeldung
  • optische Überwachung
  • Zeiterfassung (außerhalb des Einsatzbereiches)
  • Funk
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Überwachung außerhalb des Gefahrenbereichs
Eine für den Trupp in jedem Fall Hilfe bietende Überwachung kann aber nur außerhalb des eigentlichen Gefahrenbereichs angesiedelt sein. Diese Überwachungsstelle muß den entsprechenden zeitlichen, wie auch aufgabenspezifischen Freiraum haben, um diese Überwachung kontinuierlich zu gewährleisten.
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Atemschutzcontroller
Diese Aufgabe übernimmt bei der Feuerwehr Dortmund der Atemschutzcontroller. Im Normalfall ist dies der Maschinist des LF oder TLF. Gekennzeichnet ist der Controller durch eine rot/weiß karierte Weste mit silbernen Streifen. Auf dem Rücken ist die Zahlenkombination seines Funkrufnamens im 2m Funk aufgebracht.
 
Die Westen sind auf jedem LF und TLF verlastet. Bestimmt der Einheitsführer einen anderen als den Maschinisten zum Controller, so trägt dieser die Weste.
Die Überwachung erfolgt fahrzeugbezogen, d.h. ein Atemschutzcontroller überwacht normalerweise drei Trupps. Zulässig ist eine Überwachung von bis zu sechs Trupps pro Controller. Bei einer größeren Anzahl Trupps sind neue Überwachungsabschnitte zu bilden.
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Verantwortung
Die Verantwortung für die Atemschutzüberwachung liegt beim Einheitsführer. Dies ist in der Regel der Zugführer, kann aber auch bei einer selbständig eingesetzten Löschgruppe der Gruppenführer sein. Die Durchführung kann delegiert werden (Controller siehe oben), die Verantwortung nicht.
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Wer, wo, wann, wie lange?
Das entscheidende Kriterium zur Festlegung einer Gefahrenschwelle ist die Einsatzzeit eines Trupps. Da der Luftvorrat nur begrenzt ausreicht, ist im Überschreiten einer "sicheren" Einsatzzeit in jedem Fall eine Gefahr zu sehen. Treten nicht kalkulierte Gefahren oder unvorhersehbare Bedrohungen auf, steht auch hier dem Trupp nur begrenzt Luft zur Verfügung, um diese Situation zu erfassen und zu beherrschen.
Um dies zu kontrollieren muß der Atemschutzcontroller(Ma)
  • eine zeitliche Überwachungsmöglichkeit haben,
  • eine Verbindung zum Trupp und
  • ktare Informationen welcher Trupp wann in den Einsatz geht.
Ebenfalls muß ihm der Einsatzort des Trupps bekannt sein. Im Falle einer Notsituation kann dann der Rettungstrupp gezielt diese Information abfragen, bzw übermittelt bekommen.
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Atemschutzüberwachungsbrett
Zur Überwachung werden deshalb 2m Handfunkgeräte und ein "Überwachungsbrett" verwendet. Auf diesem befindet sich eine Uhr (s.g. Echtzeit) und für drei Trupps je Trupp eine Zuordnungsspalte mit Kurzzeituhr (ähnlich einer Eieruhr).
 
Die Kurzzeituhren haben eine Laufzeit von 100 Minuten und eine Nachlaufzeit von 15 Minuten.

In jeder Spalte sind Zeilen für die
  • Startzeit und den Startdruck
  • Halbzeit und den derzeitigen Druck
  • Zeit und Druck beiBeendigung des Einsatzes, sowie
  • Bemerkungen
vorhanden.
Unter "Bemerkungen" wird z.B. der Funkrufname des Trupps eingetragen. Weiterhin befinden sich in der Zeile "Bemerkungen" unabhängig von einer Truppzuordnung die Felder:
  • "Verantwortlich"
  • Einsatzabschnitt"
  • Informationen"
Hier trägt der Atemschutzcontroller seinen Namen als verantwortlicher Überwacher ein, sowie denEinsatzabschnitt in dem der Einsatz stattfindet (sofern Einsatzabschnitte gebildet werden). Liegen für den Atemschutzeinsatz wichtige Informationen vor werden diese in das entsprechende Feld eingetragen, (z.B. Funkkanal des Trupps).
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Überwachungsplaketten
Unterstützt wird die Registrierung auf dem Überwachungsbrett durch Überwachungsplaketten. Diese Plaketten befinden sich an jedem Atemschutzgerät und müssen mit dem Namen des Geräteträgers versehen werden. Durch die namentliche Kennung der Plaketten erfolgt eine personenbezogene Überwachung.
Der Name des Atemschutzgeräteträgers wird mit einem Fettstift auf die Plakette geschrieben. Sind PA in der Mannschaftskabine untergebracht und ist die Funktionszuweisung des ATr vor einem Einsatz bekannt, können die Namen bereits auf diese Plaketten eingetragen werden. Die Plaketten sind mit einem kleinen Karabinerhaken befestigt und je nach Typ des Atemschutzgerätes farblich gekennzeichnet.
 
Unten am Atemschutzüberwachungsbrett sind Bohrungen vorhanden in die die Plaketten mit dem Karabinerhaken eingehangen werden. Die Plaketten werden spaltenweise eingehangen. Dadurch erfolgt die Zuordnung einer Spalte zu einem Trupp.
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Kontrollzeiten
Am Atemschutzüberwachungsbrett sind Orientierungswerte zu den einzelnen Kotrollabfragen angebracht. Meistens sind diese auf die Rückseite des Brettes aufgeklebt.
Abfragezeiten
Typ Plakette Normaleinsatz CSA/Hitzeschutz
PAgelb30, 15, Ende Min20, 15, 10 Min
Travoxblau90, 45, Ende Minnicht erlaubt
BG 174rot100, 50, Ende Minnicht erlaubt
Diese Zeiten werden je nach Einsatz und Atemschutzgerät auf den Kurzzeituhren eingestellt. Das heißt, daß bei einem normalen PA Einsatz für den entsprechenden Trupp die Kurzzeituhr auf "30" gestellt wird. Gleichzeitig wird die tatsächliche Uhrzeit und der Flaschendruck in die Zeile "Start" eingetragen. Beim Flaschendruck wird grundsätzlich zuerst der Druck des Truppführers mit Nennung des Namens abgefragt bzw. übermittelt. Hierdurch werden Verwechslungen aufgrund schlechter Verständigungen vermieden.
Die zweite Zahl "15" ist die Halbzeit. Da die Kurzzeituhren rückwärts laufen wird von der erst eingestellten "30" abwärts gezählt. Zeigt die Kurzzeituhr die vorgegebene Halbzeit an, führt der Controller eine Druckabfrage durch, Übermittelt wird wiederum zuerst der Druck des TrF unter Nennung des Namens. Kommt die Verbindung zwischen Controller und Trupp zustande, wird die tatsächliche Uhrzeit und der Druck in der Zeile eingetragen. Die Kontrolle besteht hierbei nicht nur in der Drucküberprüfung, sondern viel entscheidender darin, dass überhaupt eine Rückmeldung des Trupps erfolgt.
Die Information zu welchem Zeitpunkt welcher Trupp in den Einsatz geht (Startzeit = anschließen des PA), gibt jeder Trupp dem Ma selber. Entweder geschieht dies mündlich direkt, oder aber über Funk (Tr zu Ma, oder Tr-zu-GF- dann zu Ma).
Der Einsatzbeginn sowie der Anfangsdruck wird erst eingetragen, wenn der Lungenautomat tatsächlich angeschlossen wird. Die Kurzzeitwecker werden als Ergänzung auf die vorgeschlagenen Kontrollzeiten eingestellt. Ausschlaggebend ist allerdings die absolute Zeit der Uhr.
Zwischenkontrollen werden mindestens zu den oben im Brett vorgegebenen Zeiten vorgenommen und unten im Kontrollfeld eingetragen.
Abschluß des Einsatzes wird die Uhrzeit und der Restdruck für den jeweiligen Trupp eingetragen. Die Überwachungsplakette wird vom Atemschutzcontroller geholt und wieder dem Gerät zugeordnet. Die Atemschutzwerkstatt nimmt nur Geräte mit Plakette zurück. Durch namentliche Kennung der Plaketten können Einsätze unter Atemschutzgeräten dokumentiert werden.
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Notfall
Ist die Einsatzzeit eines Trupps abgelaufen, so nimmt der Controller Kontakt mit dem Trupp auf. Kommt keine Verbindung zustande, so ist dem Einheitsführer sofort Meldung zu erstatten und ein Rettungseinsatz einzuleiten.
Gerät der Trupp in einen Notfall so hat dieser sofort ein Notruf abzusetzen. Dieser Notruf, bzw. das Notzeichen basiert auf der FwDV 1/1 und ist per Verfügung geregelt. Die Verfügung 125.97 D 2.1.1 legt fest, dass das . Notzeichen "Mayday" lautet.
Empfängt der Controller er ein solches Notzeichen, hat er sofort den Einheitsführer darüber zu informieren und es ist unverzüglich ein Rettungseinsatz einzuleiten.
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