Handscheinwerfer müssen gemäß der Bestimmungen der "Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen" der Bauart nach zugelassen sein und die entsprechenden Prüfzeichen tragen.
Die Geräte können dort eingesetzt werden, wo mit dem Auftreten explosionsfähiger Gas/Luft-Gemische mit Zündtemperaturen ab 85° C zu rechnen ist. Dieses bedeutet, dass Handscheinwerfer in die Zündgruppe T 6 nach VDE 0165 eingestuft sind (maximale Oberflächentemperatur des elektrischen Betriebsmittel beträgt 85° C).
Betriebsspannung nicht größer als 5 Volt (Nickel-Cadmium-Batterien, wiederauflasbar).
Stromstärke nicht größer als 1,5 Ampere.
Batterie und Lampe dürfen erst nach Lösen von Sonderverschlüssen zugänglich sein (Dreikant).
Kontakte müssen korrosionssicher sein.
Glühlampe muss gegen Zerstörung geschützt sein.
Herstellungsmaterial muss in jedem Fall unzerbrechlich sein.
Der Scheinwerfer kann von der Waagerechten bis zur Senkrechten gekippt werden. Der Lichtaustrittdurchmesser beträgt 100 mm oder 130 mm. Im Reflektor ist eine Lampenfassung so angebracht, dass eine Haupt- und Nebenglühlampe verwendet werden kann. Sie sind nicht gleichzeitig, sondern abwechselnd schaltbar. Die Hauptglühlampe kann auch auf Dauerblinklicht eingestellt werden.
Vor den Lichtaustritt können Streulicht- und farbliche (rot und grün) Vorsteckscheiben, bzw. Gelblichkalotten eingeschoben werden.
Ausführungen
Diese Handscheinwerfer gibt es in folgenden Ausführungen: