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| Sprungrettungsgeräte (DIN 14151) |
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Sprungrettungsgeräte dienen zum Auffangen frei fallender Personen. Sie werden als Rettungsgeräte von Menschen aus höchster Not, aber auch Lebensmüden, wenn alle anderen Rettungswege nicht mehr benutzbar sind oder wenn Leitern nicht mehr in Stellung gebracht werden können, eingesetzt. |
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Die Auffangfläche muss mindestens so groß sein, dass ein Kreis von 3,0 m Durchmesser umschlossen wird. Zur Handhabung dürfen nicht mehr als 16 Personen erforderlich sein. Sprungrettungsgeräte werden zum Einsatzort getragen, in Nähe des Verwendungsortes die Einsatzbereitschaft hergestellt und im einsatzbereiten Zustand zum Ort der Verwendung getragen. |
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Sprungrettungsgeräte unterliegen der Typprüfung. Die Prüfstelle befindet sich bei der Berliner Feuerwehr. |
| Wirkungsweise: |
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Sprungrettungsgeräte nehmen die Fallenergie des auftreffenden Körpers durch Verformung auf. Sie müssen so konstruiert sein, dass bei dieser Verformung der auftreffende Körper nicht auf den Boden durchschlägt. Aufgrund der kompakten Größen von Sprungtüchern und Sprungpolstern ist dieses nur bis zu einer Höhe von 8-12 m gewährleistet. |
| Sprungtuch |
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Das Sprungtuch hat eine Größe von 3,5 x 3,5 m. Es kann auf 3,0 x 2,0 m verkleinert werden und besteht aus Segeltuch oder Markenpolyester. An der Unterseite wird es durch kreuzweise und diagonal vernähte Gurte verstärkt. Diese Gurte sind am Rand ösenförmig vernäht und nehmen das Halteseil auf. Die Schlaufen für das innere Halteseil (verkleinertes Sprungtuch) werden getrennt angebracht. |
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Das Sprungtuch muss von 16 Personen gehalten werden, und man kann frei fallende Personen aus einer Höhe von 8-10 m sicher auffangen. Die Gurte des Sprungtuches müssen sich immer an der Unterseite befinden. |
| Vor- und Nachteile |
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Der Vorteil von Sprungtüchern liegt in der sehr kurzen Aufbauzeit. Der Nachteil liegt ganz klar darin, dass 16 Personen als Haltepersonal benötigt werden. |
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